Date: 2010.01.25 | Category: EHF, EU Commission, IHF | Tags:

Am 18.1.2010 hat der 8-malige Frauen Championsleague Sieger Hypo NiederÖsterreich (Hypo NÖ) Klage beim ‘Landesgericht für Zivilsachen Wien’ eingelegt und das Monopol von IHF/EHF angegriffen, sowie die Internationale Transferbestimmungen § 20 – 23 in Frage gestellt.

Die Klage ist zweigeteilt und bezieht sich einmal auf Österreichische und einmal auf Nicht-Österreichische Spielerinnen. Hypo NÖ beklagt, dass der Österreichische Verband, dritte nationale Verbände, die EHF und die IHF Erträge generieren, indem sie auf Clubspieler zurückgreifen. Der Club trägt das Verletzungsrisiko und ist zudem verpflichtet die Spieler auf eigenen Kosten gegen Verletzung zu versichern, ohne hierfür eine Entschädigung zu erhalten.      

Hypo NÖ beantragt bei Gericht festzustellen, dass der Klub nicht verpflichtet ist, Spielerinnen auf Anweisung der Vebände zur Nationalmannschaft abzustellen.

Ersatzweise wird das Gericht aufgefordert, die Verbände auf Zahlung einer Abstellungsentschädigung zu verurteilen.

Eine ähnliche Beschwerde hatte die GROUP CLUB HANDBALL EEIG am 1.4.2010 bei der Europäischen Kommission in Brüssel eingereicht.

Am kommenden Wochenende will der Club im Rahmen des Finalwochenendes der EURO 2010 die Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz über die Einzelheiten der Klage informieren.  GB

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